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Rechtsstreit endet mit Vergleich

 

Ein seit Januar 2014 laufender Rechtsstreit zwischen der GSU-Kameradschaft und einem ehemaligen Vereinsangehörigen, endete nun mit einem Vergleich.

Nachdem das Ex-Mitglied den GSU-Vereinsregisterauszug mit personenbezogenen Daten unerlaubter Weise online stellte, musste dieses eine Unterlassungserklärung abgeben, die rechtlich griff, nachdem der Datenauszug zunächst gelöscht und dann erneut im Internet publiziert wurde.

Nachdem der Betroffene, der 2012 aus der GSU-Kameradschaft wegen Vereinsschädigung ausgeschlossen wurde, zudem mehrere historische Fotografien, die er offensichtlich aus dem Vereinsfundus kopiert und behalten hatte, ebenfalls auf seiner damaligen Homepage öffentlich machte, gingen der Verein sowie einzelne Mitglieder rechtlich gegen ihn vor.

Mit Beschluss entschied im Oktober 2014 das Amtsgericht Spandau im Sinne des Vereins und erlegte dem Ex-Mitglied eine Zahlung von 500,- EURO auf. Nach einem Widerspruch der GSU-Kameradschaft wurde nun das Landgericht angerufen, das jedoch auf einen Vergleich drängte.

Der Versuch, eine Fotografie, die während der letzten GSU-Ausstellung zum Einsatz kam und das Ex-Mitglied angeblich bei einer Hundeausbildung zeigen sollte, für künftige Verwendungen verbieten zu lassen, scheiterte kläglich, denn der Verein konnte nachweisen, dass es sich bei dem abgebildeten Mann, um unser Ehrenmitglied Heinz Radtke und nicht das Ex-Mitglied handelte. Daraufhin wurde die Forderung zurückgenommen.

Nach schriftlichen Entschuldigungen, die bereits Anfang des letzten Jahres abgegeben wurden, muss das Ex-Mitglied nunmehr nicht nur den Verein, sondern weitere drei Einzelkläger der GSU-Kameradschaft finanziell entschädigen. Die relevanten Bilder aus dem GSU-Bestand, dürfen außerdem durch den Mann nicht mehr öffentlich verwendet werden.

Im April 2014 hatte das Ex-Mitglied ebenfalls versucht, gegen den Vorstand eine Unterlassungsverfügung in anderer Sache zu erwirken, weil es seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah. Der Vorgang war allerdings haltlos, was dazu führte, dass die Erklärung nicht abgegeben wurde. Bereits 2011 musste der ehemalige GSU-Mann eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und einen dreistelligen Betrag an einen Vereinsangehörigen zahlen, da falsche Behauptungen publiziert wurden.

GSU-Vereinschef Gerhard E. Zellmer: „Der ganze Quatsch wäre ihm erspart geblieben, wenn er sofort eingelenkt hätte. Wir halten selbstverständlich daran fest, dass wir jederzeit wieder Maßnahmen ergreifen werden, wenn sich ähnliche Vorfälle ereignen sollten. Das sind wir den Leihgebern schuldig und wird ohne Ansehen der Person durchgezogen. Das haben wir unserem Ex-Mitglied bereits im April 2012 angedroht und das gilt auch heute noch!“

Gegenstand des Vergleichs war aber auch, dass eine Verlinkung, die eine Kausalität zwischen einem Eintrag auf der Vereinshomepage und dem Namen des Beklagten aufzeigte, inzwischen „ins Leere läuft“. „Der Beitrag selbst ist aber wieder neu online gestellt worden, weil es sich um eine Tatsachenbehauptung handelte“, so Zellmer.

Mit Annahme des Vergleichs, der den Mitgliedern bei der Versammlung am 12. April erneut zugänglich gemacht wird, gilt der Rechtsstreit nunmehr als beigelegt, was jedoch keine Auswirkung auf einen anderen Sachverhalt aufweist, der dem Vorstand durch einen ehemaligen Kompanieangehörigen mitgeteilt wurde und dessen Inhalt gerade auf Glaubwürdigkeit geprüft wird. "Für uns ist die Sache aber derzeit erstmal erledigt und ich hoffe, dass sich alles wieder normalisiert", erklärte Zellmer.

Inzwischen hat aber ein anderer alliierter Verein angekündigt, gegen das Ex-Mitglied rechtlich vorzugehen. Einen Zusammenhang mit der seiner GSU-Zugehörigkeit gibt es jedoch hierbei nicht.

 

Die Kameradschaft 248 German Security Unit e. V. ist seit August 2013 Vollmitglied der ROYAL MILITARY POLICE ASSOCIATION und der einzige Verein, der seitens der britischen Militärpolizei als Repräsentant der ehemaligen German Security Unit und für deren geschichtliche Darstellung anerkannt wird.